Immobilien-News

Immobilienpreise 2025: Stabilisierung und moderates Wachstum erwartet

Nach zwei Jahren der Preisrückgänge zeigt der deutsche Wohnimmobilienmarkt Anzeichen einer Erholung. Laut dem Immowelt-Preiskompass stiegen die Angebotspreise für Wohnungen im Jahr 2024 um durchschnittlich 2,8%, für Einfamilienhäuser um 3,1%. Experten prognostizieren für 2025 ein weiteres moderates Preiswachstum, unterstützt durch leicht sinkende Bauzinsen und eine anhaltend hohe Nachfrage. Besonders in Großstädten wie München und Frankfurt sind steigende Preise zu verzeichnen.

(Quelle: Immowelt-Preiskompass)
 

Energieeffizienz als entscheidender Faktor beim Immobilienkauf

Mit steigenden Energiepreisen und verschärften gesetzlichen Vorgaben gewinnt die Energieeffizienz von Immobilien zunehmend an Bedeutung. Käufer achten verstärkt auf Dämmung, Heizsysteme und den Energieausweis. Immobilien mit schlechter energetischer Ausstattung verlieren an Attraktivität, sowohl im Verkauf als auch in der Vermietung. Energetische Sanierungen können daher langfristig den Wert einer Immobilie steigern und sollten frühzeitig geplant werden.

BGH-Urteil zur Hausdämmung – ggf. auch auf Kosten des Nachbarn

Um den Energieverbrauch bei Gebäuden zu reduzieren, muss größtenteils gedämmt werden. Wenn dies nicht geht, weil das Haus direkt an die Grundstücksgrenze gebaut ist/wird, darf das Grundstück des Nachbarn im gewissen Umfang in Anspruch genommen werden, laut Bundesgerichtshof.


Sofern eine Wärmedämmung auf die Fassade aufgebracht werden soll, darf diese zukünftig über die Grundstücksgrenze ragen. Dies immer dann, wenn das Nachbargrundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird (bis max. 25 cm über der Grenze) und eine vergleichbare Dämmung (z. B. Innendämmung) nicht mit einem annehmbaren Aufwand realisierbar ist. Somit wird eine Regelung, welche bereits in einigen Bundesländern gilt, seitens des Bundesgerichtshofes bestätigt.  

(Quelle: Handelsblatt)
 

Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung über Airbnb rechtskräftig

Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform „Airbnb“ – verstößt gegen das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte wegen mehrfachen Verstoßes verhängte Geldbußen in Höhe von 6.000,– EUR.

(Quelle: Pressestelle des OLG Frankfurt am Main)